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   OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02, 5 U 162/2002   

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https://dejure.org/2003,20424
OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02, 5 U 162/2002 (https://dejure.org/2003,20424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2003 - 5 U 162/02, 5 U 162/2002 (https://dejure.org/2003,20424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 5 U 162/02, 5 U 162/2002 (https://dejure.org/2003,20424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Änderung der Statuen einer Stiftung : Aktivlegitimation der Mitarbeiter für eine gerichtliche Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation von Stiftungsdestinatären hinsichtlich einer Klage gegen die Änderung einer Stiftungssatzung; Destinatäre als Nutzer einer Stiftung ohne Leistungsansprüche, Mitwirkungsrechte und Kontrollbefugnisse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Berufung im Verfahren gegen Satzungsänderung (79 Mitarbeiter gegen die Carl-Zeiss-Stiftung in Heidenheim an der Brenz und Jena) zurückgewiesen.

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • archive.org (Pressemitteilung)

    Berufung im Verfahren gegen Satzungsänderung (79 Mitarbeiter gegen die Carl-Zeiss-Stiftung in Heidenheim an der Brenz und Jena) zurückgewiesen.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Carl-Zeiss-Stiftung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Ellwangen/Jagst, 17.05.2002 - 2 O 313/01

    Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses einer Stiftungsverwaltung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 17.05.2002 - 2 O 313/01 - wird.

    unter Abänderung des am 17.05.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Ellwangen, Aktenzeichen: 2 O 313/01:.

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02
    Da Nichtigkeitsklage und Anfechtungsklage sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern zueinander in einem Eventualverhältnis stehen (BGHZ 134, 364 zum GmbHG; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Seite 445 ff.), kann die exakte Einordnung der Klage dahinstehen.
  • BGH, 30.01.2003 - III ZR 36/02

    BGH entscheidet gegen die Carl-Zeiss-Stiftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02
    Die Klage mehrerer Mitarbeiter der Beklagten führte zur Feststellung der Nichtigkeit des 1998 geänderten Statuts in § 5 mit der Folge, dass weiterhin das 5-köpfige Kuratorium die Stiftungsverwaltung bildet (rechtskräftiges Urteil des LG Ellwangen vom 16.6.2000, 2 0 244/99, gem. Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.12.2001, 4 U 147/00, Nichtannahmebeschluss des BGH vom 30.1.03, III ZR 36/02).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2001 - 4 U 147/00

    Berufung im Verfahren gegen Satzungsänderung (79 Mitarbeiter gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2003 - 5 U 162/02
    Die Klage mehrerer Mitarbeiter der Beklagten führte zur Feststellung der Nichtigkeit des 1998 geänderten Statuts in § 5 mit der Folge, dass weiterhin das 5-köpfige Kuratorium die Stiftungsverwaltung bildet (rechtskräftiges Urteil des LG Ellwangen vom 16.6.2000, 2 0 244/99, gem. Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.12.2001, 4 U 147/00, Nichtannahmebeschluss des BGH vom 30.1.03, III ZR 36/02).
  • BGH, 01.04.2004 - III ZR 231/03

    BGH gibt "grünes Licht" für die Umwandlung der Carl-Zeiss-Stiftungsbetriebe in

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2003 - 5 U 162/2002 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen.
  • OLG Stuttgart, 19.12.2001 - 4 U 147/00

    Berufung im Verfahren gegen Satzungsänderung (79 Mitarbeiter gegen die

    Urteil vom 27.06.2003 - 5 U 162/02.
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